Als Halter eines Elektrofahrzeugs erhalten Sie durch den Verkauf Ihrer THG-Quote eine attraktive Prämie. Als Fuhrparkmanager profitieren Sie so von jedem angemeldeten E-Fahrzeug mit bis zu 380 €!
Zum Hintergrund:
Die THG-Quote ist ein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) jährlich neu ermittelter Wert, den Unternehmen in Deutschland kompensieren müssen, wenn sie CO2-emittierende Kraftstoffe verkaufen. Wer die CO2-Vorgaben selbst nicht einhalten kann, hat die Möglichkeit, THG-Quotenmengen von Dritten einzukaufen. Dies können zum Beispiel große Mineralölkonzerne sein, die sich bei Dritten Quoten im Bereich Biomethan, Wasserstoff oder Elektromobilität einkaufen.
Halter von Elektrofahrzeugen können von diesem Verfahren profitieren, indem sie Ihre THG-Quote an einen Händler veräußern, der die Abwicklung mit dem Umweltbundesamt und den Verkauf an das Mineralölunternehmen übernimmt. Die Auszahlung erfolgt für jedes rein elektrische Fahrzeug und kann jedes Jahr aufs Neue beantragt werden. Hybridmodelle sind nicht prämienberechtigt.
Das Vorgehen:
Als Halter eines oder mehrerer Elektrofahrzeuge oder als Fuhrparkmanager eines Unternehmens beantragen Sie die Prämie von bis zu 380 € direkt beim Händler, der sich um die gesamte Abwicklung kümmert. Das übernehmen wir gerne für Sie!
Für Firmenkunde versteht sich die Bargeld-Prämie als Nettobetrag. Wir überweisen Ihnen also zusätzlich die Umsatzsteuer. Bestätigen Sie uns einfach im Bestellprozess, dass Sie Firmenkunde sind und geben Sie uns entweder Ihre Umsatzsteuer-ID oder Ihre Steuernummer an.
Laden Sie hierfür einfach ein Foto der relevanten Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigungen I) und Halterdaten hoch.
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